Aufgaben der Stiftung

Die Stiftung hat den Zweck, bedürftige Münchner aus dem Mittelstand, z.B. Selbständige, Handwerker, Kaufleute u.ä., die ohne ausreichene Altersversorgung sind, durch finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. Unter Münchner sind solche Personen zu verstehen, die geraume Zeit in München beruflich tätig waren und nicht nur im Alter zugezogen sind.

Für den Fall, dass die Stiftungsmittel für den oben genannten Personenkreis nicht zeitnah verwendet werden, können auch bedürftige Münchner, die nicht selbständig oder Handwerker oder Kaufleute sind, jedoch ohne ausreichende Altersversorgung sind, durch finanzielle Zuwendungen unterstützt werden. Auch hier sind unter Münchner Personen zu verstehen, die geraume Zeit in München beruflich tätig waren und nicht erst im Alter zugezogen sind

Beispiele für Hilfeleistungen:

  • Herr K., 78 Jhre, war Besitzer eine kleinen Unternehmens, das er aufgrund gesamtwirtschaftlicher Veränderungen hoch verschuldet aufgeben musste. Er ist verwitwet und leidet an Lungenschwäche und Diabetes. Die Herbert und WIlhelmine Wagner-Stiftung unterstützte den Münchner Bürger bei der Anschaffung eines Hörgerätes. Herrn K. wurde damit ermöglicht trotz Hörschwäche weiter aktiv am Leben mit seinen Sozialkontakten teilzunehmen.
  • Frau A. musste ihre Selbstständigkeit aufgrund chronischer Erkrankung mit 57 Jahren aufgeben. Alle Ersparnisse wurden durch die chronischen Beschwerden aufgebraucht. Die Herbert und Wilhelmine Wagner-Stiftung ermöglichte Frau A. einen Besuch der Familie in Niedersachsen.
  • Die Keramikerin Frau S. möchte ihre Werkstatt auch im Alter nicht aufgeben, da es ihre Leidenschaft ist. Mit einer Unterstützung für Heizöl und Miete ihrer Werkstatt konnte ihr geholfen werden. Die geringe Rente ist nicht ausreichend, um der Beschäftigung mit Keramik weiter nachzugehen, womit die Künstlerin einen Großteil des Lebensunterhalts bestritt.
  • Der Maler- und Lackiermeister, Herr W. musste seinen Betrieb wegen seines Krankheitszustands schließen. Da sein Sohn schwerbehindert ist, kann Herr W. keine Hilfe aus der Familie erhalten. Die Stiftung unterstützt Herrn W. bei der Finanzierung von Sonderausgaben.