Förderrichtlinien

Die Herbert und WIlhelmine Wagner-Stiftung unterstützt Münchner Bürger , die geraume Zeit in München beruflich tätig waren und nicht nur im Alter zugezogen sind.

Die Bedürftigkeit der Personen muss mittels Belegen oder Sozialberichten entsprechender Organisationen, etc. nachgewiesen sein.

Die Stiftungsmittel müssen von den Bedachten zweckgebunden eingesetzt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsmittel besteht nicht.

Unterstützt werden kann in Härtefällen, wo gesetzliche oder andere Hilfen nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig geleistet werden.


Antragsformular

Sollten Sie einen Antrag auf Gewährung von Stiftungsmittel bei der Herbert und Wilhelmine Wagner-Stiftung stellen wollen, füllen Sie bitte nachfolgende Felder aus. Wir setzen uns dann so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

Die „Herbert und Wilhelmine Wagner-Stiftung“ versichert, dass Ihre für die Entscheidung über die Gewährung von Stiftungsmitteln erforderlichen personenbezogenen Daten gegenüber Dritten nicht offenbart werden.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.